Grundsätzlich kann Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes in allen Lebensabschnitten auftreten. Nach der Definition des Gesetzes sind damit Personen erfasst, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Das sind Personen, die körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.
Ein Kurzfilm führt Sie in das Thema ein.
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Umfangreichere Beratung zum Leben mit der Erkrankung und regionalen Hilfen bietet Ihnen unter anderem
der Verein „Neue Wege“ e.V., Hörlitzer Str. 34, 01968 Senftenberg, Tel. 03573-658136
Die Kontakt- und Beratungsstelle des ASB am Wohnpark; Str des Friedens. 1, 03226 Vetschau, 0151 – 11359161, Bitte telefonisch voranmelden
Kontakt- und Beratungsstelle der AWO, A.-v-Humboltstr. 1, 03222 Lübbenau, 0152-36910824
Ein weiterer Tipp:
Auf Youtube gibt es eine Dialogreihe zu Schwerpunktthemen zum Thema Demenz, Das Demenzei
Es werden in OSL Kurse zum Thema Demenz angeboten. Sie heißen „Hilfe zum Helfen“-Kurse. Behalten Sie bitte die Ankündigungen unter Veranstaltungen im Auge oder erkundigen sich im Pflegestützpunkt.
Frage: Wo bekomme ich Informationen rund um meine rechtlichen Fragen?
Zu Allererst können Sie sich an die jeweils zuständigen Ämter wenden. Außerdem können Sie sich an den pflegestützpunkt oder den Verbraucherschutz wenden.
Eine weitere Anlaufstelle ist der BIVA Pflegeschutzbund. Auf dessen Seiten finden Sie umfangreiches Informationsmaterial zu Themen wie