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Ab dem 01. Juli 2025 gibt es ein Budget für die Zeiten, in denen ein Pflegebedürftiger kurzzeitig nicht im angestammten Wohnumfeld versorgt werden kann, weil z.B. die Wohnung umgebaut werden muss oder weil die pflegende Person durch Urlaub oder eigene Erkrankung verhindert ist. Die bisherige Aufteilung in Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege entfällt.
Ab dem Pflegegrad 2 können pflegebedürftige Menschen von Beginn an bis zu 8 Wochen diese Leistung im Geldwert von bis zu 3539 € in Anspruch nehmen. Das Pflegegeld wird für diese max 8 Wochen in halber Höhe weiter gezahlt.
Lassen Sie sich gern dazu beraten. Wenden Sie sich dafür gern an den Pflegestützpunkt mit den Telefonnummern 03573 – 870-41 hinten 80 (81) oder (82) oder an Ihre Sozialarbeiterin in Ihrer Kommune:

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