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Seit dem 1. Juli 2025 gibt es nur noch einen gemeinsamen Betrag für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Insgesamt stehen pro Person und Jahr bis zu 3539 € Budget zur Verfügung. Mit diesem Geld können Anspruchsberechtigte Phasen überbrücken, in denen die Versorgung in der Häuslichkeit nicht abgesichert werden kann, sei es durch Urlaub, Krankheit oder weil Umbaumaßnahmen nötig werden, um die Versorgung ermöglichen zu können.

Anspruchsberechtigt sind Menschen mit Pflegegrad 2 und höher. Bis zu acht Wochen können abgedeckt werden und auch das Pflegegeld wird in diesem Zeitraum hälftig weitergezahlt.