Seit Jahresbeginn gelten neue Beträge. Um fünf Prozent wurden die Pflegesachleistungen erhöht. Das heißt, dass pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad 2 zukünftig Leistungen eines professionellen Pflegedienstes in Höhe von 761,00 € durch die Pflegeversicherung finanziert bekommen. Bei Pflegegrad 3 sind es 1.432 €, im 4. Pflegegrad 1.778 € und im höchsten Pflegegrad 2.200 €. Auch das Pflegegeld ist um 5% erhöht worden. Das Pflegegeld wird dem Betroffenen persönlich ausgezahlt und er kann damit die Hilfe aus seinem Umfeld finanzieren. Die Pflegebedürftigen können entscheiden, ob sie Pflegesachleistungen oder Pflegegeld in Anspruch nehmen oder eine Kombination aus beiden. Im Bereich der stationären Versorgung wird der so genannte Leistungszuschlag erhöht. Dessen Höhe ist abhängig davon, wie lange der Pflegebedürftige schon in der Einrichtung lebt.
Es haben sich noch weitere Änderungen ergeben, u.a. zur Verhinderungshilfe oder zum Pflegeunterstützungsgeld (jetzt bis zu 10 Arbeitstage jährlich).