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Zu Jahresbeginn hat es umfangreiche Veränderungen im Betreuungsrecht gegeben. Deshalb hat die Betreuungsbehörde Ihre Vorlage aktualisiert. Sie ist hier angefügt, kann aber auch von der Seite der Betreuungsbehörde des Landkreises abgerufen werden:
https://www.osl-online.de/seite/317091/betreuungsbeh%C3%B6rde.html
Dort finden Sie auch die Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde. Diese stehen Ihnen beratend zur Seite, wenn es darum geht, die Vorsorgevollmacht so auszufüllen, dass diese im Notfall Ihren tatsächlichen Willen widerspiegelt.